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  • Registrierungsbehörden

    Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.

    Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern) mit. 
    Bringen Sie außerdem ein aktuelles Passfoto zum Termin mit, wenn Sie keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben.

    Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

    Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.

    Registrierungsbehörden

    Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an folgende Registrierungsbehörden wenden (ausländische Staatsangehörige ausschließlich an Landespolizeidirektionen):

    Achtung

    Eine Registrierung bei der Gemeinde ist nur für Einwohnerinnen/Einwohner der jeweiligen Gemeinde möglich.

    Hinweis

    Bei manchen Behörden ist eine Terminvereinbarung notwendig. Informationen finden Sie auf der jeweiligen Webseite.

    Bezirkshauptmannschaften

    Magistrate

    Gemeinden

    Finanzämter

    Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

    Bezirkshauptmannschaften

    Magistrate

    Gemeinden

    Finanzämter

    Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

    Bezirkshauptmannschaften

    Magistrat

    Gemeinden

    Finanzämter

    Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

    Bezirkshauptmannschaften

    Magistrat

    Gemeinden

    Finanzämter

    Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

    Bezirkshauptmannschaften

    Magistrat

    Gemeinden

    Finanzämter

    Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

    Bezirkshauptmannschaften

    Gemeinden

    Finanzämter

    Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

    Magistrat

    Finanzämter

    Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

    Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen, wobei jedoch ein Bezug zum Inland erforderlich ist (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz). Der Inlandsbezug ist bei der Registrierung glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage einer Meldebestätigung, eines Studierendenausweises oder einer Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend).

    Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at:

    Letzte Aktualisierung: 21. November 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Registrierungsbehörden

    Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.

    Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern) mit. 
    Bringen Sie außerdem ein aktuelles Passfoto zum Termin mit, wenn Sie keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben.

    Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

    Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.

    Registrierungsbehörden

    Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an folgende Registrierungsbehörden wenden (ausländische Staatsangehörige ausschließlich an Landespolizeidirektionen):

    Achtung

    Eine Registrierung bei der Gemeinde ist nur für Einwohnerinnen/Einwohner der jeweiligen Gemeinde möglich.

    Hinweis

    Bei manchen Behörden ist eine Terminvereinbarung notwendig. Informationen finden Sie auf der jeweiligen Webseite.

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    Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen, wobei jedoch ein Bezug zum Inland erforderlich ist (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz). Der Inlandsbezug ist bei der Registrierung glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage einer Meldebestätigung, eines Studierendenausweises oder einer Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend).

    Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at:

    Letzte Aktualisierung: 21. November 2024

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