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  • Rechtsfähigkeit

    Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Trägerin/Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

    Hinweis

    Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Firmenbuch oder Vereinsregister.

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rechtsfähigkeit

    Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Trägerin/Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

    Hinweis

    Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Firmenbuch oder Vereinsregister.

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion