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  • Juristische Person

    Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

    Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Juristische Person

    Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

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