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  • Meldungen nach dem Todesfall

    Hinweis

    Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.

    Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.

    Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:

    Meldung des Todesfalls an:

    Weiterführende Links

    Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Inneres

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