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  • Schuldner

    Die Schuldnerin/der Schuldner ist jene natürliche oder juristische Person, gegen die sich der Anspruch der Gläubigerin/des Gläubigers richtet.

    In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.

    Beispiel

    Die Verkäuferin/der Verkäufer ist Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Schuldner

    Die Schuldnerin/der Schuldner ist jene natürliche oder juristische Person, gegen die sich der Anspruch der Gläubigerin/des Gläubigers richtet.

    In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.

    Beispiel

    Die Verkäuferin/der Verkäufer ist Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

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