Metalle und Dosen
Folgendes gehört in den Container für Metalle und Dosen:
- Konserven- und Getränkedosen
- Metallfolien, Metalltuben
- Metallverschlüsse von Gläsern oder Flaschen
Seit dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Achtung
Lack-, Spray-, Farb- und Öldosen mit Inhalt dürfen nicht im Metallcontainer entsorgt werden. Sie müssen zu einer Problemstoffsammelstelle gebracht werden. Alte Elektrogeräte können zu einer Sammelstelle in der jeweiligen Gemeinde gebracht werden. Armaturen, Werkzeuge, Rohre, Drähte u.Ä. sowie Kochgeschirr aus Metall und auch große Metallteile wie beispielsweise Autoteile, Fahrräder, Badewannen oder Dachrinnen sind beim Altstoffsammelzentrum, Recyclinghof, Mistplatz oder Bauhof abzugeben. Genauere Informationen können beim dort beschäftigten Personal eingeholt werden.
Für die Entsorgung von Metallen und Dosen örtlich zuständig ist:
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien)
Weiterführende Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Metalle und Dosen
Folgendes gehört in den Container für Metalle und Dosen:
- Konserven- und Getränkedosen
- Metallfolien, Metalltuben
- Metallverschlüsse von Gläsern oder Flaschen
Seit dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Achtung
Lack-, Spray-, Farb- und Öldosen mit Inhalt dürfen nicht im Metallcontainer entsorgt werden. Sie müssen zu einer Problemstoffsammelstelle gebracht werden. Alte Elektrogeräte können zu einer Sammelstelle in der jeweiligen Gemeinde gebracht werden. Armaturen, Werkzeuge, Rohre, Drähte u.Ä. sowie Kochgeschirr aus Metall und auch große Metallteile wie beispielsweise Autoteile, Fahrräder, Badewannen oder Dachrinnen sind beim Altstoffsammelzentrum, Recyclinghof, Mistplatz oder Bauhof abzugeben. Genauere Informationen können beim dort beschäftigten Personal eingeholt werden.
Für die Entsorgung von Metallen und Dosen örtlich zuständig ist:
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien)
Weiterführende Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie