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  • Kind: eigener Identitätsausweis

    Allgemeine Informationen

    Hinweis

    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Ausstellung eines eigenen Identitätsausweises für Kinder ist möglich, muss aber bei einem Alter des Kindes unter 14 Jahren von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

    Durch die körperlichen Veränderungen eines Kindes muss – in entsprechend kurzen Intervallen – ein neuer Identitätsausweis beantragt werden. 

    Achtung

    Eine Eintragung eines Kindes in den Identitätsausweis ist nicht möglich.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft (§ 35a SPG).

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Verfahrensablauf

    • Das Kind muss zur Antragstellung des Identitätsausweises persönlich erscheinen
    • Sofern das Kind aufgrund seines Alters oder aus sonstigen Gründen in der Lage ist, eine Unterschrift zu leisten, muss es im Unterschriftsfeld des Antragsformulars (schwarzer Rahmen) selbst unterschreiben

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

    Rechtsgrundlagen

    § 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Kind: eigener Identitätsausweis

    Allgemeine Informationen

    Hinweis

    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Ausstellung eines eigenen Identitätsausweises für Kinder ist möglich, muss aber bei einem Alter des Kindes unter 14 Jahren von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

    Durch die körperlichen Veränderungen eines Kindes muss – in entsprechend kurzen Intervallen – ein neuer Identitätsausweis beantragt werden. 

    Achtung

    Eine Eintragung eines Kindes in den Identitätsausweis ist nicht möglich.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft (§ 35a SPG).

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Verfahrensablauf

    • Das Kind muss zur Antragstellung des Identitätsausweises persönlich erscheinen
    • Sofern das Kind aufgrund seines Alters oder aus sonstigen Gründen in der Lage ist, eine Unterschrift zu leisten, muss es im Unterschriftsfeld des Antragsformulars (schwarzer Rahmen) selbst unterschreiben

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

    Rechtsgrundlagen

    § 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres