Allgemeines zu Instanzenzügen
Die ordentlichen Gerichte sind in mehreren Stufen organisiert. Entscheidungen von Gerichten können grundsätzlich mit Rechtsmitteln angefochten werden. Rechtsmittel sind
- die Berufung,
- der Rekurs oder
- die Beschwerde.
Grundsätzlich entscheidet über ein Rechtsmittel das im Instanzenzug (→ BMJ) übergeordnete Gericht. In Zivilsachen ist gegen die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts unter bestimmten Voraussetzungen noch ein weiteres Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof vorgesehen. In Strafsachen ist grundsätzlich nur ein zweistufiger Instanzenzug eingerichtet.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Allgemeines zu Instanzenzügen
Die ordentlichen Gerichte sind in mehreren Stufen organisiert. Entscheidungen von Gerichten können grundsätzlich mit Rechtsmitteln angefochten werden. Rechtsmittel sind
- die Berufung,
- der Rekurs oder
- die Beschwerde.
Grundsätzlich entscheidet über ein Rechtsmittel das im Instanzenzug (→ BMJ) übergeordnete Gericht. In Zivilsachen ist gegen die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts unter bestimmten Voraussetzungen noch ein weiteres Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof vorgesehen. In Strafsachen ist grundsätzlich nur ein zweistufiger Instanzenzug eingerichtet.
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