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  • Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben L 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Laa an der Thaya

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • Mittagszeit
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ladendorf

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Langau

    keine Vorgaben

       

    Langenlois

    keine Vorgaben

     

     

    Langenrohr

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Samstag
      • bis 15 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Langschlag

    keine Vorgaben

     

     

    Lanzenkirchen

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Samstag
      • ganztägig

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Lassee 

    Verordnung 

    Rasenmähen (Elektro- sowie motorbetriebene Rasenmäher) im Erholungszentrum

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 11:30 Uhr
      • 15 bis 19:30 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Laxenburg

    Verordnung

    Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, u.a. die Verwendung von Rasenmähern und anderen im Garten benützten motorbetriebenen Maschinen und Geräten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    Leiben

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichen Geräten in Wohngebieten

    gilt nicht für:

    Schneeräumarbeiten, die zur Erfüllung gesetzlich oder behördlich auferlegter Pflichten eingesetzt werden müssen; Ausnahmegenehmigungen der Gemeinde

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig



         

    Lengenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Leobersdorf

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense uä.)

    ausgenommen: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben

    verboten:

    • täglich
      • zwischen 20 und 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Leopoldsdorf

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Rasenmähern und lärmerzeugenden Maschinen

    verboten:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Verordnung im Haus anfallende Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Holzhacken und Bautätigkeiten

    verboten:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Lichtenau 

    keine Vorgaben 

     

     

    Lichtenegg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Lichtenwörth Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege,  Säge-,Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien sowie lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
      • 12 bis 13 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 13 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Lilienfeld

    Verordnung

    Verwendung von Verbrennungsmotorrasenmäher (Benzinrasenmäher)

    verboten: 

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • zusätzlich Samstags
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Litschau

    Verordnung

    Benützung von Kreissägen und Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie sonstigen Geräten, sofern sie nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterliegen

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 6 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 15. September)

    In dringenden Fällen kann die Bürgermeisterin/der Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

    Loich

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) im geschlossenen Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Loosdorf 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion