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  • Rechtskraftstempel

    Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk

    Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

    Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

    Beispiel

    Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
    Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion