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  • Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben F 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der HELP-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

      

    Feistritz im Rosental 

    Verordnung

    Rasenmähen im Kurgebiet, Sonderwidmung Feriendorf, Sonderwidmung Campingplatz, Wohngebiet, Dorfgebiet und gemischtes Baugebiet

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Feldkirchen in Kärnten 

    Verordnung 

    Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
      • (Sommerzeit bis 21 Uhr)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Ferlach Verordnung  Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    Ferndorf keine Vorgaben    
    Feistritz ob Bleiburg keine Vorgaben    
    Finkenstein am Faaker See Verordnung Benützung und Betrieb von Rasenmähern und sonstigen Geräten mit Verbrennungs- oder Elektromotoren wie z.B. Rasenmäherroboter, Motorsensen, Heckenscheren, Laubsauger, Holzzerkleinerungsgeräten, Häcksler u.ä. im Ortsgebiet sowie in unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 13 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    verboten:

    Sonn- und Feiertag

    • ganztägig 
    Frantschach- St. Gertraud Verordnung Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Friesach Verordnung  Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben F 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der HELP-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

      

    Feistritz im Rosental 

    Verordnung

    Rasenmähen im Kurgebiet, Sonderwidmung Feriendorf, Sonderwidmung Campingplatz, Wohngebiet, Dorfgebiet und gemischtes Baugebiet

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Feldkirchen in Kärnten 

    Verordnung 

    Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
      • (Sommerzeit bis 21 Uhr)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Ferlach Verordnung  Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    Ferndorf keine Vorgaben    
    Feistritz ob Bleiburg keine Vorgaben    
    Finkenstein am Faaker See Verordnung Benützung und Betrieb von Rasenmähern und sonstigen Geräten mit Verbrennungs- oder Elektromotoren wie z.B. Rasenmäherroboter, Motorsensen, Heckenscheren, Laubsauger, Holzzerkleinerungsgeräten, Häcksler u.ä. im Ortsgebiet sowie in unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 13 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    verboten:

    Sonn- und Feiertag

    • ganztägig 
    Frantschach- St. Gertraud Verordnung Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Friesach Verordnung  Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig