Von Amts wegen
Sinnverwandter Begriff: ex officio
Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Von Amts wegen
Sinnverwandter Begriff: ex officio
Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).
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