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  • AusBildung bis 18

    Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung  

    Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

    Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige (nämlich vor Einführung der Ausbildungspflicht rund 5.000 Jugendliche jedes Jahrgangs) absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber seltener von Arbeitslosigkeit bedroht, sind seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

    Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

    Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

    Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, dem Bundeskanzleramt sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

    Weiterführende Links

    Plattform "AusBildung bis 18" (→ BMAW)

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    AusBildung bis 18

    Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung  

    Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

    Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige (nämlich vor Einführung der Ausbildungspflicht rund 5.000 Jugendliche jedes Jahrgangs) absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber seltener von Arbeitslosigkeit bedroht, sind seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

    Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

    Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

    Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, dem Bundeskanzleramt sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft