Lohnzettel
Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.
Hinweis
Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lohnzettel
Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.
Hinweis
Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion