Zum Inhalt springen
  • Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Admont

    Verordnung

    Benutzung von Rasenmähern

    gilt nicht für:

    Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 21 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Aigen im Ennstal

    Empfehlung 

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

    Albersdorf-Prebuch

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Altaussee

    Verordnung

    Rasenmähen mit Mähern, die mit Verbrennungs- (Benzinrasenmäher)  oder Elektromotoren betrieben sind

    erlaubt:

    • täglich
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von 1. Mai bis 2. Oktober eines jeden Jahres)

     

    Altenmarkt bei St. Gallen

    Verordnung

    lärmverursachende Arbeiten

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 16 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Admont

    Verordnung

    Benutzung von Rasenmähern

    gilt nicht für:

    Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 21 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Aigen im Ennstal

    Empfehlung 

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

    Albersdorf-Prebuch

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Altaussee

    Verordnung

    Rasenmähen mit Mähern, die mit Verbrennungs- (Benzinrasenmäher)  oder Elektromotoren betrieben sind

    erlaubt:

    • täglich
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von 1. Mai bis 2. Oktober eines jeden Jahres)

     

    Altenmarkt bei St. Gallen

    Verordnung

    lärmverursachende Arbeiten

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 16 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig