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  • Verbot von Wildtierbörsen

    Seit 1. April 2016 sind Kaufbörsen mit Wildtieren, wie zum Beispiel Schlangen, in Österreich verboten.

    Der Kauf eines Tieres will gut überlegt sein. Tierhalterinnen/Tierhalter tragen Verantwortung für ihre tierischen Mitbewohner. Kaufbörsen regen zu Spontankäufen an und uninformierte Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käuferinnen/Käufer oft nicht über die Haltungsbedingungen informieren.

    Weiterhin erlaubt bleibt

    • der Kauf von Wildtieren in Tier- und Zoofachhandlungen, in denen eine ausführliche Beratung über die Bedürfnisse der Tiere möglich ist, sowie
    • der Tausch bei Tauschbörsen.

    Rechtsgrundlagee

    Tierschutz-Veranstaltungsverordnung (TSchG-VeranstV)

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot von Wildtierbörsen

    Seit 1. April 2016 sind Kaufbörsen mit Wildtieren, wie zum Beispiel Schlangen, in Österreich verboten.

    Der Kauf eines Tieres will gut überlegt sein. Tierhalterinnen/Tierhalter tragen Verantwortung für ihre tierischen Mitbewohner. Kaufbörsen regen zu Spontankäufen an und uninformierte Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käuferinnen/Käufer oft nicht über die Haltungsbedingungen informieren.

    Weiterhin erlaubt bleibt

    • der Kauf von Wildtieren in Tier- und Zoofachhandlungen, in denen eine ausführliche Beratung über die Bedürfnisse der Tiere möglich ist, sowie
    • der Tausch bei Tauschbörsen.

    Rechtsgrundlagee

    Tierschutz-Veranstaltungsverordnung (TSchG-VeranstV)

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz