Zum Inhalt springen
  • Studentenheime

    In sämtlichen Universitätsstädten gibt es eine Reihe von Studentenheimen, die von verschiedenen Trägerorganisationen (Vereine, Stiftungen, Körperschaften) gebaut und verwaltet werden.

    Verträge zwischen den Bewohnerinnen/Bewohnern und den Trägern von Studentenheimen sind vom Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zur Gänze ausgenommen. Für sie gilt das Studentenheimgesetz. Die Anmeldung für Heimplätze muss spätestens ein Semester vor Studienbeginn erfolgen.

    Auskünfte zu diesem Thema finden sich bei der jeweiligen Hochschülerschaft Ihrer Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studentenheime

    In sämtlichen Universitätsstädten gibt es eine Reihe von Studentenheimen, die von verschiedenen Trägerorganisationen (Vereine, Stiftungen, Körperschaften) gebaut und verwaltet werden.

    Verträge zwischen den Bewohnerinnen/Bewohnern und den Trägern von Studentenheimen sind vom Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zur Gänze ausgenommen. Für sie gilt das Studentenheimgesetz. Die Anmeldung für Heimplätze muss spätestens ein Semester vor Studienbeginn erfolgen.

    Auskünfte zu diesem Thema finden sich bei der jeweiligen Hochschülerschaft Ihrer Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion