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  • Leben in der Gemeinde Rudersdorf

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 17 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 17 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Empfehlung der Gemeinde:
    Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

    Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

    Hundekot

    Empfehlung der Gemeinde:
    Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
    Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
    Hauptstraße 61
    7571 Rudersdorf

    Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

    • Montag
      • 16:30 bis 18:30 Uhr
    • Freitag
      • 14:30 bis 18:30 Uhr

    Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

    Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

    • Freitag
      • 14:30 bis 18:30 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Rudersdorf
    Kirchenplatz 1
    7571 Rudersdorf

    Telefon: +43 3382 71500
    Fax: +43 3382 71500-10
    E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

    Amtszeiten:

    • Montag, Mittwoch und Donnerstag
      • 7:30 bis 12:30 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Dienstag
      • 7:30 bis 12:30 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 7:30 bis 13 Uhr

    Außenstelle Dobersdorf:

    • jeden ersten Montag im Monat
      • 14:30 bis 16:30 Uhr

    Sprechtage des Bürgermeisters:

    Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

    Homepage

    Tipp

    Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 7. September 2022
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Rudersdorf

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 17 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 17 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Empfehlung der Gemeinde:
    Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

    Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

    Hundekot

    Empfehlung der Gemeinde:
    Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
    Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
    Hauptstraße 61
    7571 Rudersdorf

    Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

    • Montag
      • 16:30 bis 18:30 Uhr
    • Freitag
      • 14:30 bis 18:30 Uhr

    Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

    Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

    • Freitag
      • 14:30 bis 18:30 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Rudersdorf
    Kirchenplatz 1
    7571 Rudersdorf

    Telefon: +43 3382 71500
    Fax: +43 3382 71500-10
    E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

    Amtszeiten:

    • Montag, Mittwoch und Donnerstag
      • 7:30 bis 12:30 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Dienstag
      • 7:30 bis 12:30 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 7:30 bis 13 Uhr

    Außenstelle Dobersdorf:

    • jeden ersten Montag im Monat
      • 14:30 bis 16:30 Uhr

    Sprechtage des Bürgermeisters:

    Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

    Homepage

    Tipp

    Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 7. September 2022
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion