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  • Heeresführerschein – Austausch

    Allgemeine Informationen

    Der Heeresführerschein ist eine öffentliche Urkunde und gilt im Regelfall nur zum Lenken von Heeresfahrzeugen. Diese Heereslenkberechtigung kann nach Ausscheiden aus dem Bundesheer jedoch auf eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden.

    Voraussetzungen

    Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkberechtigung

    Fristen

    Der Heeresführerschein muss innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus dem Bundesheer umgeschrieben werden, später ist eine Umschreibung nicht mehr möglich.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Austausch des Heeresführerscheins stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Bei einem Austausch des Heeresführerscheins gegen einen zivilen Führerschein haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    • Heeresführerschein
    • Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkberechtigung
    • Ziviler Führerschein (falls vorhanden)
    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Besitzerin/den Besitzer einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
    • Eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    Austausch der Heereslenkberechtigung:

    • 60,50 Euro bei Erteilung (wenn die Antragstellerin/der Antragsteller noch keine zivile Lenkberechtigung besitzt)
    • 49,50 Euro bei Ausdehnung (wenn die Antragstellerin/der Antragsteller bereits eine zivile Lenkberechtigung für eine andere Klasse besitzt)

    Rechtsgrundlagen

    § 22 Führerscheingesetz (FSG)

    Zum Formular

    Führerscheinantrag

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Heeresführerschein – Austausch

    Allgemeine Informationen

    Der Heeresführerschein ist eine öffentliche Urkunde und gilt im Regelfall nur zum Lenken von Heeresfahrzeugen. Diese Heereslenkberechtigung kann nach Ausscheiden aus dem Bundesheer jedoch auf eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden.

    Voraussetzungen

    Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkberechtigung

    Fristen

    Der Heeresführerschein muss innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus dem Bundesheer umgeschrieben werden, später ist eine Umschreibung nicht mehr möglich.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Austausch des Heeresführerscheins stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Bei einem Austausch des Heeresführerscheins gegen einen zivilen Führerschein haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    • Heeresführerschein
    • Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkberechtigung
    • Ziviler Führerschein (falls vorhanden)
    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Besitzerin/den Besitzer einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
    • Eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    Austausch der Heereslenkberechtigung:

    • 60,50 Euro bei Erteilung (wenn die Antragstellerin/der Antragsteller noch keine zivile Lenkberechtigung besitzt)
    • 49,50 Euro bei Ausdehnung (wenn die Antragstellerin/der Antragsteller bereits eine zivile Lenkberechtigung für eine andere Klasse besitzt)

    Rechtsgrundlagen

    § 22 Führerscheingesetz (FSG)

    Zum Formular

    Führerscheinantrag

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie