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  • Herstellung von Verkehrsflächen

    Allgemeine Informationen

    Die Gemeinde ist berechtigt, bei erstmaligem Anbau an Verkehrsflächen (z.B. Fahrbahnen und Parkplätze) einen Beitrag zu den Herstellungskosten dieser Flächen von den Anliegerinnen/Anliegern einzuheben.

    Hinweis

    Auch für schon bestehende Verkehrsflächen kann vor erstmaligem Bau auf bisher unbebauten Bauplätzen dieser Betrag in Form eines Kostenersatzes eingehoben werden.

    Zuständige Stelle

    Kosten

    Die konkrete Höhe der Gebühren bzw. des Kostenersatzes sowie die einschlägigen Auflagen sind bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

    Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Herstellung von Verkehrsflächen

    Allgemeine Informationen

    Die Gemeinde ist berechtigt, bei erstmaligem Anbau an Verkehrsflächen (z.B. Fahrbahnen und Parkplätze) einen Beitrag zu den Herstellungskosten dieser Flächen von den Anliegerinnen/Anliegern einzuheben.

    Hinweis

    Auch für schon bestehende Verkehrsflächen kann vor erstmaligem Bau auf bisher unbebauten Bauplätzen dieser Betrag in Form eines Kostenersatzes eingehoben werden.

    Zuständige Stelle

    Kosten

    Die konkrete Höhe der Gebühren bzw. des Kostenersatzes sowie die einschlägigen Auflagen sind bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

    Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

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