Militärische Auszeichnungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
- Militär-Verdienstzeichen
- Militär-Anerkennungsmedaille (für besondere Verdienste auf militärischem oder zivilem Gebiet für die militärische Landesverteidigung)
- Verwundetenmedaille in Gold (I. Klasse)
- Verwundetenmedaille in Silber (II. Klasse)
- Einsatzmedaille für Einsätze zur militärischen Landesverteidigung
- Einsatzmedaille für Einsätze im Ausland
- Einsatzmedaille für Einsätze im Inland
- Einsatzmedaille für Katastropheneinsätze im Inland
- Wehrdienstzeichen I., II. und III. Klasse (nach Dienstleistungen im Gesamtausmaß von 25, 15 bzw. fünf Jahren)
- Wehrdienstmedaille in Gold (nach Milizübungen von 60 Tagen)
- Wehrdienstmedaille in Silber (nach Milizübungen von 30 Tagen)
- Wehrdienstmedaille in Bronze (nach Grundwehrdienst bzw. Ausbildungsdienst)
- Milizmedaille (zur Würdigung erbrachter Leistungen als Milizsoldat anlässlich der dauernden Beendigung einer Funktion in der Einsatzorganisation oder für eine Teilnahme an einer Freiwilligen Milizarbeit im Gesamtausmaß von mehr als 30 Tagen)
Verfahrensablauf
Bei den militärischen Auszeichnungen werden
- vom Bundespräsidenten das Militär-Verdienstzeichen,
- von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport die Verwundeten-, Militär-Anerkennungs- und Milizmedaille sowie das Wehrdienstzeichen,
- vom Militärkommandanten die Wehrdienstmedaille in Gold und Silber und
- vom zuständigen Kommandanten des Truppenkörpers die Wehrdienstmedaille in Bronze verliehen.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 30. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Landesverteidigung
Militärische Auszeichnungen
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Allgemeine Informationen
- Militär-Verdienstzeichen
- Militär-Anerkennungsmedaille (für besondere Verdienste auf militärischem oder zivilem Gebiet für die militärische Landesverteidigung)
- Verwundetenmedaille in Gold (I. Klasse)
- Verwundetenmedaille in Silber (II. Klasse)
- Einsatzmedaille für Einsätze zur militärischen Landesverteidigung
- Einsatzmedaille für Einsätze im Ausland
- Einsatzmedaille für Einsätze im Inland
- Einsatzmedaille für Katastropheneinsätze im Inland
- Wehrdienstzeichen I., II. und III. Klasse (nach Dienstleistungen im Gesamtausmaß von 25, 15 bzw. fünf Jahren)
- Wehrdienstmedaille in Gold (nach Milizübungen von 60 Tagen)
- Wehrdienstmedaille in Silber (nach Milizübungen von 30 Tagen)
- Wehrdienstmedaille in Bronze (nach Grundwehrdienst bzw. Ausbildungsdienst)
- Milizmedaille (zur Würdigung erbrachter Leistungen als Milizsoldat anlässlich der dauernden Beendigung einer Funktion in der Einsatzorganisation oder für eine Teilnahme an einer Freiwilligen Milizarbeit im Gesamtausmaß von mehr als 30 Tagen)
Verfahrensablauf
Bei den militärischen Auszeichnungen werden
- vom Bundespräsidenten das Militär-Verdienstzeichen,
- von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport die Verwundeten-, Militär-Anerkennungs- und Milizmedaille sowie das Wehrdienstzeichen,
- vom Militärkommandanten die Wehrdienstmedaille in Gold und Silber und
- vom zuständigen Kommandanten des Truppenkörpers die Wehrdienstmedaille in Bronze verliehen.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 30. Juli 2024
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