Namensänderung: Wehrdienst
Wenn Sie gerade Ihren Wehrdienst leisten, müssen Sie Ihre Namensänderung unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden.
Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils ist beizulegen oder mitzubringen.
Weitere Informationen zum Thema "Wehrdienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Landesverteidigung
Namensänderung: Wehrdienst
Wenn Sie gerade Ihren Wehrdienst leisten, müssen Sie Ihre Namensänderung unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden.
Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils ist beizulegen oder mitzubringen.
Weitere Informationen zum Thema "Wehrdienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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