Beispiel eines Ausdrucks eines Grundbuchsauszugs
Als Ausdruck sieht ein Grundbuchsauszug typischerweise wie folgt aus:
Bei der Wiedergabe einer Einlage scheinen die Zeilen, in denen die einzelnen Blätter bezeichnet werden ("Sternchenzeilen") auch dann auf, wenn ein Blatt keine Eintragungen aufweist. Endet die Wiedergabe mit dem B-Blatt, so bedeutet das daher nicht Lastenfreiheit, sondern die Wiedergabe ohne C-Blatt.
Auf eine Beschränkung der Wiedergabe wird im Kopf ("besondere Abschrift") in Verbindung mit der Bezeichnung des Grundbuchsblatts (in der "Sternchenzeile") hingewiesen. Beispiele sind:
- B-LNR 3
- B- LNR 3 4
- B-LNR folgende
- B-Müller
- C- LNR 3
- C zu B-LNR 3 4
In jedem Fall muss der Bereich "Hinweis" mit dem Sicherheitscode vorhanden sein, anhand dessen in der Grundstücksdatenbank nachgeprüft werden kann, ob ein als Grundbuchsauszug bezeichneter Ausdruck tatsächlich aus der Grundstücksdatenbank stammt oder nicht. Ohne diesen Sicherheitscode liegt kein Dokument vor, für das die Justiz die Richtigkeit der Wiedergabe garantiert.
Der Sicherheitscode wird in der letzten "Sternchenzeile" mittig angeführt und besteht aus
- Datum,
- Uhrzeit und
- Unterscheidungsschlüssel.
Hinweis
Nähere Informationen zur Grundbuchseinsicht bzw. Grundbuchsabfrage finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Beispiel eines Ausdrucks eines Grundbuchsauszugs
Als Ausdruck sieht ein Grundbuchsauszug typischerweise wie folgt aus:
Bei der Wiedergabe einer Einlage scheinen die Zeilen, in denen die einzelnen Blätter bezeichnet werden ("Sternchenzeilen") auch dann auf, wenn ein Blatt keine Eintragungen aufweist. Endet die Wiedergabe mit dem B-Blatt, so bedeutet das daher nicht Lastenfreiheit, sondern die Wiedergabe ohne C-Blatt.
Auf eine Beschränkung der Wiedergabe wird im Kopf ("besondere Abschrift") in Verbindung mit der Bezeichnung des Grundbuchsblatts (in der "Sternchenzeile") hingewiesen. Beispiele sind:
- B-LNR 3
- B- LNR 3 4
- B-LNR folgende
- B-Müller
- C- LNR 3
- C zu B-LNR 3 4
In jedem Fall muss der Bereich "Hinweis" mit dem Sicherheitscode vorhanden sein, anhand dessen in der Grundstücksdatenbank nachgeprüft werden kann, ob ein als Grundbuchsauszug bezeichneter Ausdruck tatsächlich aus der Grundstücksdatenbank stammt oder nicht. Ohne diesen Sicherheitscode liegt kein Dokument vor, für das die Justiz die Richtigkeit der Wiedergabe garantiert.
Der Sicherheitscode wird in der letzten "Sternchenzeile" mittig angeführt und besteht aus
- Datum,
- Uhrzeit und
- Unterscheidungsschlüssel.
Hinweis
Nähere Informationen zur Grundbuchseinsicht bzw. Grundbuchsabfrage finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz