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  • Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letze Aktualisierung

       

     

     

     
    Passail Verordnung

    Lärmbelästigende Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von motorbetriebenen Rasenmähern, Häckslern, Motorsensen, Motorsägen, Kreissägen, Laubsaugern, Mischmaschinen, Baumaschinen usw.

    gilt nicht für: Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten hinsichtlich der Errichtung des privaten Hauses, der gewerblichen Gärtnereien und solche der kommunalen Betriebe im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Pernegg an der Mur

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    17. Juni 2021

    Pirching am Traubenberg

    keine Vorgaben

     

     

    1. Oktober 2019

    Pischelsdorf am Kulm Empfehlung Rasenmähen und sonstige lärmintensive Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Pölfing-Brunn

    keine Vorgaben

     

     

     

    Pöllauberg

    keine Vorgaben

     

     

     

    Puch bei Weiz

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    29. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letze Aktualisierung

       

     

     

     
    Passail Verordnung

    Lärmbelästigende Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von motorbetriebenen Rasenmähern, Häckslern, Motorsensen, Motorsägen, Kreissägen, Laubsaugern, Mischmaschinen, Baumaschinen usw.

    gilt nicht für: Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten hinsichtlich der Errichtung des privaten Hauses, der gewerblichen Gärtnereien und solche der kommunalen Betriebe im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Pernegg an der Mur

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    17. Juni 2021

    Pirching am Traubenberg

    keine Vorgaben

     

     

    1. Oktober 2019

    Pischelsdorf am Kulm Empfehlung Rasenmähen und sonstige lärmintensive Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Pölfing-Brunn

    keine Vorgaben

     

     

     

    Pöllauberg

    keine Vorgaben

     

     

     

    Puch bei Weiz

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    29. Oktober 2019