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  • Namensänderung: Arbeitsmarktservice (AMS)

    Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie die Namensänderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei Ihrer Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt geben.

    Ihr Arbeitsmarktservice gibt die Namensänderung in Folge auch an Ihren Krankenversicherungsträger weiter.

    Weiterführende Links

    Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (→ AMS)

    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitsmarktservice (AMS)

    Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie die Namensänderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei Ihrer Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt geben.

    Ihr Arbeitsmarktservice gibt die Namensänderung in Folge auch an Ihren Krankenversicherungsträger weiter.

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    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

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