Sucht und Recht
In Österreich gelten Suchtgifte und psychotrope Stoffe als Suchtmittel und der Umgang mit diesen (Erwerb, Besitz, Erzeugung, Beförderung, Ein- und Ausfuhr, Anbieten, Überlassung und Verschaffung sowie der Anbau diverser Pflanzen) ist eingeschränkt. Die Einschränkungen sind im Suchtmittelgesetz (SMG) sowie in den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen geregelt.
- "Illegale" Drogen
- Neue Psychoaktive Substanzen
- Verbotene Handlungen
- Grundsatz "Therapie statt Strafe"
- Gesundheitsbezogene Maßnahmen
- Suchtmittel-Datenevidenz
Aktuelle Informationen über Sucht und Recht, verbotene Handlungen, gesundheitsbezogene Maßnahmen etc.
Tipp
Bestimmungen zu Alkohol und Nikotin finden sich unter anderem in den Jugendschutzgesetzen der Bundesländer.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Sucht und Recht
In Österreich gelten Suchtgifte und psychotrope Stoffe als Suchtmittel und der Umgang mit diesen (Erwerb, Besitz, Erzeugung, Beförderung, Ein- und Ausfuhr, Anbieten, Überlassung und Verschaffung sowie der Anbau diverser Pflanzen) ist eingeschränkt. Die Einschränkungen sind im Suchtmittelgesetz (SMG) sowie in den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen geregelt.
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