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  • Pendlerrechner

    Unter pendlerrechner.bmf.gv.at steht der Pendlerrechner zur Verfügung. Er dient zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zur Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) zumutbar oder unzumutbar ist. Basierend auf diesen Ergebnissen wird die Höhe eines etwaig zustehenden Pendlerpauschales und des Pendlereuros ermittelt.

    Der Pendlerrechner wird laufend aktualisiert, unter anderem wird die Einbindung von Park&Ride-Anlagen regelmäßig optimiert. Generell wird zudem die Reisezeit für Pkw-Routen höher angesetzt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Pendlerinnen/Pendler meist zur Hauptverkehrszeit unterwegs sind.

    Aufgrund des Ergebnisses aus dem Pendlerrechner erfolgt die Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber. Der Pendlerrechner muss sowohl im Rahmen der Lohnverrechnung, als auch im Zuge der Veranlagung durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer oder die Finanzverwaltung verwendet werden.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 3. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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    Unter pendlerrechner.bmf.gv.at steht der Pendlerrechner zur Verfügung. Er dient zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zur Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) zumutbar oder unzumutbar ist. Basierend auf diesen Ergebnissen wird die Höhe eines etwaig zustehenden Pendlerpauschales und des Pendlereuros ermittelt.

    Der Pendlerrechner wird laufend aktualisiert, unter anderem wird die Einbindung von Park&Ride-Anlagen regelmäßig optimiert. Generell wird zudem die Reisezeit für Pkw-Routen höher angesetzt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Pendlerinnen/Pendler meist zur Hauptverkehrszeit unterwegs sind.

    Aufgrund des Ergebnisses aus dem Pendlerrechner erfolgt die Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber. Der Pendlerrechner muss sowohl im Rahmen der Lohnverrechnung, als auch im Zuge der Veranlagung durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer oder die Finanzverwaltung verwendet werden.

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