Meldung des Todesfalls: Jagdkarte
Hat die Verstorbene/der Verstorbene eine Jagdkarte besessen, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall bei der zuständigen Stelle, bei der die Jagdkarte gelöst wurde, melden.
Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer (eventuell Kopie der Urkunde über einen Todesfall bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch")). Außerdem ist die ungültig gewordene Jagdkarte bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Hinweis
Die Jagdkarte kann von den Hinterbliebenen nicht übernommen werden, da sie namentlich (mit Lichtbild) und erst nach Ablegung einer Jagdprüfung ausgestellt wird.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Meldung des Todesfalls: Jagdkarte
Hat die Verstorbene/der Verstorbene eine Jagdkarte besessen, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall bei der zuständigen Stelle, bei der die Jagdkarte gelöst wurde, melden.
Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer (eventuell Kopie der Urkunde über einen Todesfall bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch")). Außerdem ist die ungültig gewordene Jagdkarte bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Hinweis
Die Jagdkarte kann von den Hinterbliebenen nicht übernommen werden, da sie namentlich (mit Lichtbild) und erst nach Ablegung einer Jagdprüfung ausgestellt wird.
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