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  • Rasenmähzeiten in Tirol

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben T 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Tannheim 

    keine Vorgaben

     

     

    Telfes im Stubai

    keine Vorgaben 

     

     

    Telfs 

    Verordnung 

    Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten, insbesondere Benützung lärmerzeugender Maschinen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Thiersee 

    Empfehlung

    lärmintensive Arbeiten (u.a. Rasenmähen, diverse Gartenarbeiten, etc.)

     zu unterlassen:

    • in den Morgenstunden
    • in der Mittagszeit
    • am späten Abend
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Tösens 

    keine Vorgaben 

     

     

    Tristach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Tulfes 

    keine Vorgaben 

     

     

    Tux 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Tirol

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben T 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Tannheim 

    keine Vorgaben

     

     

    Telfes im Stubai

    keine Vorgaben 

     

     

    Telfs 

    Verordnung 

    Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten, insbesondere Benützung lärmerzeugender Maschinen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Thiersee 

    Empfehlung

    lärmintensive Arbeiten (u.a. Rasenmähen, diverse Gartenarbeiten, etc.)

     zu unterlassen:

    • in den Morgenstunden
    • in der Mittagszeit
    • am späten Abend
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Tösens 

    keine Vorgaben 

     

     

    Tristach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Tulfes 

    keine Vorgaben 

     

     

    Tux 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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