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  • Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben L

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     
    Lang Empfehlung Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr

    1. Oktober 2019

    Laßnitzhöhe

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Rasenmähern und Motorgeräten mit Vergasermotoren
    (z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Leibnitz

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr

    1. Oktober 2019

    Lieboch 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
     

    Ligist 

    Verordnung 

    Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Lobmingtal

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 17 Uhr

    1. Oktober 2019

    Loipersdorf bei Fürstenfeld

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Ludersdorf-Wilfersdorf

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 15 Uhr
     

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben L

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     
    Lang Empfehlung Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr

    1. Oktober 2019

    Laßnitzhöhe

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Rasenmähern und Motorgeräten mit Vergasermotoren
    (z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Leibnitz

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr

    1. Oktober 2019

    Lieboch 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
     

    Ligist 

    Verordnung 

    Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Lobmingtal

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 17 Uhr

    1. Oktober 2019

    Loipersdorf bei Fürstenfeld

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Ludersdorf-Wilfersdorf

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 15 Uhr