Dienste nach dem Freiwilligengesetz im In- und Ausland
Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen
- Gedenkdienst,
- Friedens- oder Sozialdienst im Ausland oder einen
- Entwicklungshilfedienst zu leisten.
Weiters besteht die Möglichkeit, im Inland ein freiwilliges Sozialjahr oder freiwilliges Umweltschutzjahr zu leisten. Zivildienstpflichtige, die unter den Voraussetzungen des § 12c Zivildienstgesetz einen dieser Dienste geleistet haben, werden zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen.
Weiterführende Links
Freiwilligendienste im In- und Ausland (→ Zivildienstserviceagentur)
Rechtsgrundlagen
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt
Dienste nach dem Freiwilligengesetz im In- und Ausland
Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen
- Gedenkdienst,
- Friedens- oder Sozialdienst im Ausland oder einen
- Entwicklungshilfedienst zu leisten.
Weiters besteht die Möglichkeit, im Inland ein freiwilliges Sozialjahr oder freiwilliges Umweltschutzjahr zu leisten. Zivildienstpflichtige, die unter den Voraussetzungen des § 12c Zivildienstgesetz einen dieser Dienste geleistet haben, werden zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen.
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Freiwilligendienste im In- und Ausland (→ Zivildienstserviceagentur)
Rechtsgrundlagen
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