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  • Allgemeines zu den Gleichbehandlungskommissionen

    Zur Überprüfung und Feststellung möglicher Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots sind die Gleichbehandlungskommissionen eingerichtet.

    Je nachdem, ob es sich um private Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse zum Bund handelt, ist die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK) oder die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) zuständig.

    Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 31. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Allgemeines zu den Gleichbehandlungskommissionen

    Zur Überprüfung und Feststellung möglicher Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots sind die Gleichbehandlungskommissionen eingerichtet.

    Je nachdem, ob es sich um private Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse zum Bund handelt, ist die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK) oder die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) zuständig.

    Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 31. Mai 2024

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