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  • Namensänderung: Firmenbuch

    Änderungen im Firmenbuch eingetragener Tatsachen müssen sofort beim Firmenbuchgericht angemeldet werden.

    Die Namensänderung einer im Firmenbuch eingetragenen natürlichen Person kann dem Firmenbuchgericht auch mittels Online-Formular "Firmenbuch – Allgemeine Eingabe (→ BMJ)" bekanntgegeben werden. Dafür ist eine Authentifizierung mittels Bürgerkarte erforderlich.

    Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Firmenbuch

    Änderungen im Firmenbuch eingetragener Tatsachen müssen sofort beim Firmenbuchgericht angemeldet werden.

    Die Namensänderung einer im Firmenbuch eingetragenen natürlichen Person kann dem Firmenbuchgericht auch mittels Online-Formular "Firmenbuch – Allgemeine Eingabe (→ BMJ)" bekanntgegeben werden. Dafür ist eine Authentifizierung mittels Bürgerkarte erforderlich.

    Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

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