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  • Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Waizenkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Waldburg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Waldhausen im Strudengau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Walding 

    Verordnung 

    Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Wallern 

    keine Vorgaben 

     

     

    Wartberg an der Krems

    keine Vorgaben

     

     

    Weibern 

    Empfehlung 

    Rasenmähen

    zusätzlich:

    Holzschneiden oder häckseln 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • am frühen Morgen
      • am späten Abend
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Weißenkirchen im Attergau 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Weißkirchen an der Traun 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungs- oder Elektromotoren (z.B. Benzinrasenmäher) 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Weitersfelden 

    Empfehlung

    lärmende Haus- und Gartenarbeiten im Ortszentrum sowie in den Dichtbebauten Dörfern 

    zu unterlassen:

    • täglich
    • 21:30 bis 6 Uhr 

    Wendling 

    keine Vorgaben 

     

     

    Weyregg am Attersee 

    Verordnung 

    Betrieb von Elektromäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Schneiden von Brennholz mittels motorbetriebenen Sägen, Gartenhäcksler 

    verboten (gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 15. September):

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 8 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Wilhering

    Verordnung

    Verwendung von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) oder sonstigen Gartengeräten durch die störender Lärm verursacht wird

    zusätzlich:

    Motorsägen, Kreissägen, Pressluftkompressoren, Trenn- und Schleifmaschinen, Fräs- und Hobelmaschinen, Abfall- und Holzzerkleinerungs-maschinen oder sonstige Arbeitsgeräte durch die störender Lärm verursacht wird

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • bis 7 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • bis 8 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Windhaag bei Freistadt 

    Empfehlung 

    Hantieren mit Rasenmähern, Motorsensen, Kompressoren, Kettensägen, usw.

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Windischgarsten 

    Verordnung 

    Betrieb von Rasenmähern, Motorsägen und Modellfahrzeugen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Wippenham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Wolfern Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Vertikutiergeräte, Holzzerkleinerungsgeräte (Kreissägen) 

    gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes oder für die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

    verboten:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Wolfsegg am Hausruck 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

    Letzte Aktualisierung: 10. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W

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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Waizenkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Waldburg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Waldhausen im Strudengau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Walding 

    Verordnung 

    Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Wallern 

    keine Vorgaben 

     

     

    Wartberg an der Krems

    keine Vorgaben

     

     

    Weibern 

    Empfehlung 

    Rasenmähen

    zusätzlich:

    Holzschneiden oder häckseln 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • am frühen Morgen
      • am späten Abend
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Weißenkirchen im Attergau 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Weißkirchen an der Traun 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungs- oder Elektromotoren (z.B. Benzinrasenmäher) 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Weitersfelden 

    Empfehlung

    lärmende Haus- und Gartenarbeiten im Ortszentrum sowie in den Dichtbebauten Dörfern 

    zu unterlassen:

    • täglich
    • 21:30 bis 6 Uhr 

    Wendling 

    keine Vorgaben 

     

     

    Weyregg am Attersee 

    Verordnung 

    Betrieb von Elektromäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Schneiden von Brennholz mittels motorbetriebenen Sägen, Gartenhäcksler 

    verboten (gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 15. September):

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 8 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Wilhering

    Verordnung

    Verwendung von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) oder sonstigen Gartengeräten durch die störender Lärm verursacht wird

    zusätzlich:

    Motorsägen, Kreissägen, Pressluftkompressoren, Trenn- und Schleifmaschinen, Fräs- und Hobelmaschinen, Abfall- und Holzzerkleinerungs-maschinen oder sonstige Arbeitsgeräte durch die störender Lärm verursacht wird

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • bis 7 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • bis 8 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Windhaag bei Freistadt 

    Empfehlung 

    Hantieren mit Rasenmähern, Motorsensen, Kompressoren, Kettensägen, usw.

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Windischgarsten 

    Verordnung 

    Betrieb von Rasenmähern, Motorsägen und Modellfahrzeugen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Wippenham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Wolfern Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Vertikutiergeräte, Holzzerkleinerungsgeräte (Kreissägen) 

    gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes oder für die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

    verboten:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Wolfsegg am Hausruck 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

    Letzte Aktualisierung: 10. September 2012

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