Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement
Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.
Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die
- Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
- besondere Aktivitäten oder Initiativen,
die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.
Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 15.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
Weiterführender Link
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement
Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.
Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die
- Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
- besondere Aktivitäten oder Initiativen,
die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.
Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 15.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.
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