Rasenmähzeiten in Kärnten
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Schiefling am Wörthersee |
Verordnung |
Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern, Motorsensen, Laubbläsern, Holzbe- und Verarbeitungsmaschinen, Häckslern etc. in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten gilt nicht für: Maschinen und Geräte, die zur landwirtschaftlichen Futtereinbringung erforderlich sind |
verboten:
|
Spittal an der Drau |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
St. Georgen am Längsee |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern und anderen Grasschneidegeräte mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten |
verboten:
|
St. Margareten im Rosental |
keine Vorgaben |
|
|
St. Paul im Lanvanttal |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) in Wohngebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten |
verboten:
|
St. Urban |
keine Vorgaben |
|
|
St. Veit an der Glan |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Steindorf am Ossiacher See |
Verordnung |
Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten |
verboten:
|
Steinfeld |
Empfehlung |
Rasenmähen, Holzschneiden, -hobeln, -sägen, -hacken, Betrieb von Baumaschinen und Einwerfen von Alt-Glas in die Container |
zu unterlassen:
|
Stockenboi |
keine Vorgaben |
|
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Rasenmähzeiten in Kärnten
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Schiefling am Wörthersee |
Verordnung |
Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern, Motorsensen, Laubbläsern, Holzbe- und Verarbeitungsmaschinen, Häckslern etc. in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten gilt nicht für: Maschinen und Geräte, die zur landwirtschaftlichen Futtereinbringung erforderlich sind |
verboten:
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Spittal an der Drau |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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St. Georgen am Längsee |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern und anderen Grasschneidegeräte mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten |
verboten:
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St. Margareten im Rosental |
keine Vorgaben |
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St. Paul im Lanvanttal |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) in Wohngebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten |
verboten:
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St. Urban |
keine Vorgaben |
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St. Veit an der Glan |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Steindorf am Ossiacher See |
Verordnung |
Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten |
verboten:
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Steinfeld |
Empfehlung |
Rasenmähen, Holzschneiden, -hobeln, -sägen, -hacken, Betrieb von Baumaschinen und Einwerfen von Alt-Glas in die Container |
zu unterlassen:
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Stockenboi |
keine Vorgaben |
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