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  • Auskunft über den Zulassungsbesitzer

    Allgemeine Informationen

    Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).

    Hinweis

    Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Für das Ansuchen

    • 14,30 Euro

    Für die Auskunftserteilung

    • Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro

    Rechtsgrundlagen

    § 47 Kraftfahrgesetz (KFG)

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Finanzen
    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Auskunft über den Zulassungsbesitzer

    Allgemeine Informationen

    Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).

    Hinweis

    Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Für das Ansuchen

    • 14,30 Euro

    Für die Auskunftserteilung

    • Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro

    Rechtsgrundlagen

    § 47 Kraftfahrgesetz (KFG)

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
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    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie