Rasenmähzeiten in Tirol
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Nassereith |
keine Vorgaben |
|
|
Natters |
Verordnung |
Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl. |
verboten:
|
Navis |
keine Vorgaben |
|
|
Nesselwängle |
keine Vorgaben |
|
|
Neustift i. St. |
keine Vorgaben |
|
|
Niederndorf |
Verordnung |
Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten |
verboten:
|
Nikolsdorf | Empfehlung | Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten |
zu unterlassen:
|
Nußdorf-Debant |
Verordnung |
Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten gilt nicht für: Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen |
erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)
verboten: (ganzjährig)
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Tirol
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Nassereith |
keine Vorgaben |
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Natters |
Verordnung |
Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl. |
verboten:
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Navis |
keine Vorgaben |
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Nesselwängle |
keine Vorgaben |
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Neustift i. St. |
keine Vorgaben |
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Niederndorf |
Verordnung |
Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten |
verboten:
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Nikolsdorf | Empfehlung | Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten |
zu unterlassen:
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Nußdorf-Debant |
Verordnung |
Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten gilt nicht für: Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen |
erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)
verboten: (ganzjährig)
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