Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die (aufgrund ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften) als gefährlich festgelegt worden sind.
Diese Abfälle können beispielsweise reizend, entzündbar, toxisch oder karzinogen sein. Insbesondere bei der Behandlung von gefährlichen Abfällen müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Zu gefährlichen Abfällen zählen beispielsweise:
- Asbestzement
- Leuchtstoffröhren
- bestimmte Lösemittel (z.B. Ethanol, Terpentinöl)
- Eisenbahnschwellen
- Bildschirmgeräte
Weiterführende Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die (aufgrund ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften) als gefährlich festgelegt worden sind.
Diese Abfälle können beispielsweise reizend, entzündbar, toxisch oder karzinogen sein. Insbesondere bei der Behandlung von gefährlichen Abfällen müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Zu gefährlichen Abfällen zählen beispielsweise:
- Asbestzement
- Leuchtstoffröhren
- bestimmte Lösemittel (z.B. Ethanol, Terpentinöl)
- Eisenbahnschwellen
- Bildschirmgeräte
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