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  • Gefährliche Abfälle

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die (aufgrund ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften) als gefährlich festgelegt worden sind.

    Diese Abfälle können beispielsweise reizend, entzündbar, toxisch oder karzinogen sein. Insbesondere bei der Behandlung von gefährlichen Abfällen müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Zu gefährlichen Abfällen zählen beispielsweise:

    • Asbestzement
    • Leuchtstoffröhren
    • bestimmte Lösemittel (z.B. Ethanol, Terpentinöl)
    • Eisenbahnschwellen
    • Bildschirmgeräte

    Weiterführende Informationen

    Gefährliche Abfälle (→ USP)

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Gefährliche Abfälle

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die (aufgrund ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften) als gefährlich festgelegt worden sind.

    Diese Abfälle können beispielsweise reizend, entzündbar, toxisch oder karzinogen sein. Insbesondere bei der Behandlung von gefährlichen Abfällen müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Zu gefährlichen Abfällen zählen beispielsweise:

    • Asbestzement
    • Leuchtstoffröhren
    • bestimmte Lösemittel (z.B. Ethanol, Terpentinöl)
    • Eisenbahnschwellen
    • Bildschirmgeräte

    Weiterführende Informationen

    Gefährliche Abfälle (→ USP)

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie