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  • Zulassungsbescheinigung – Duplikat bei Verlust oder Diebstahl

    Allgemeine Informationen

    Nach Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung muss ein Duplikat beantragt werden.

    Voraussetzungen

    Nach dem Diebstahl muss bei der Polizei unverzüglich eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist.

    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung ist eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle über den Verlust ausreichend – ein Zulassungsbescheinigungsduplikat wird sofort ausgestellt.

    Der Verlust kann auch bei der Polizei gemeldet werden. Mit der Bestätigung der Verlustanzeige darf eine Woche lang mit dem Kfz gefahren werden.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk bzw. den Bezirk des Unternehmenssitzes ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Die erforderlichen Unterlagen müssen einer Zulassungsstelle für den Wohnbezirk bzw. für den Bezirk des Unternehmenssitzes vorgelegt werden. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine Vertreterin/ein Vertreter das Duplikat beantragen.

    Es wird ein Duplikat des jeweils verlorenen Teils der Zulassungsbescheinigung ausgestellt.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Diebstahls- oder Verlustanzeige oder Erklärung über den Verlust
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht persönlich erscheint (z.B. eine Versicherungsvertreterin/ein Versicherungsvertreter)

    Kosten

    Für die Duplikatausstellung eines Papierzulassungsscheines fallen keine Gebühren an.

    Die Duplikatausstellung eines Scheckkartenzulassungsscheines kostet 28,10 Euro.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Zulassungsbescheinigung – Duplikat bei Verlust oder Diebstahl

    Allgemeine Informationen

    Nach Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung muss ein Duplikat beantragt werden.

    Voraussetzungen

    Nach dem Diebstahl muss bei der Polizei unverzüglich eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist.

    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung ist eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle über den Verlust ausreichend – ein Zulassungsbescheinigungsduplikat wird sofort ausgestellt.

    Der Verlust kann auch bei der Polizei gemeldet werden. Mit der Bestätigung der Verlustanzeige darf eine Woche lang mit dem Kfz gefahren werden.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk bzw. den Bezirk des Unternehmenssitzes ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Die erforderlichen Unterlagen müssen einer Zulassungsstelle für den Wohnbezirk bzw. für den Bezirk des Unternehmenssitzes vorgelegt werden. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine Vertreterin/ein Vertreter das Duplikat beantragen.

    Es wird ein Duplikat des jeweils verlorenen Teils der Zulassungsbescheinigung ausgestellt.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Diebstahls- oder Verlustanzeige oder Erklärung über den Verlust
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht persönlich erscheint (z.B. eine Versicherungsvertreterin/ein Versicherungsvertreter)

    Kosten

    Für die Duplikatausstellung eines Papierzulassungsscheines fallen keine Gebühren an.

    Die Duplikatausstellung eines Scheckkartenzulassungsscheines kostet 28,10 Euro.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie