Zum Inhalt springen
  • Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Tirol

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Tirol auf.

    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

    Der Versuch ist strafbar.

    Mögliche Folgen bei einer Verwaltungsübertretung:

    • Teilnahme an einem Informations- und Beratungsgespräch
    • Teilnahme an einer Suchtberatung
    • Geldstrafe bis zu 215 Euro

    Eine Ersatzfreiheitsstrafe darf nicht verhängt werden.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Tirol

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Tirol auf.

    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

    Der Versuch ist strafbar.

    Mögliche Folgen bei einer Verwaltungsübertretung:

    • Teilnahme an einem Informations- und Beratungsgespräch
    • Teilnahme an einer Suchtberatung
    • Geldstrafe bis zu 215 Euro

    Eine Ersatzfreiheitsstrafe darf nicht verhängt werden.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion