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  • Allgemeines zur Abfallwirtschaft

    Die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Österreich bildet das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG). Neben dem AWG stehen in allen neun Bundesländern Landesgesetze in Geltung, die jene abfallwirtschaftsrechtlichen Aspekte regeln, die sich in der Zuständigkeit der Landesgesetzgeber befinden. Dies betrifft vor allem die Festlegung der Müllgebühren und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organisation der Müllabfuhr.

    Neben den nationalen Bestimmungen gibt es eine Vielzahl von europarechtlichen Rechtsvorschriften, die teils unmittelbar in Österreich zu vollziehen sind (z.B. die Verordnung über die Verbringung von Abfällen) und teils in nationales Recht umzusetzen sind (z.B. die Abfallrahmenrichtlinie). Diese Regelungen schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine funktionierende Abfallwirtschaft in Österreich sicherzustellen.

    Die wichtigsten Inhalte des AWG betreffen die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Pflichten von Personen, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, sowie Vorgaben für Abfallbehandlungsanlagen.

    Eine Vielzahl abfallrechtlicher Verfahren kann über das EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) elektronisch abgewickelt werden.

    Die Vollziehung des AWG erfolgt durch die Landeshauptleute und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Ansprechpartner für abfallrechtliche Fragen sind daher vor allem die Ämter der Landesregierungen und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

    Die Sammlung von Siedlungsabfall wird durch die einzelnen Landesabfallwirtschaftsgesetze geregelt. Die Organisation der Sammlung von Siedlungsabfällen obliegt in der Regel den einzelnen Gemeinden oder Gemeindeverbänden. Nähere Informationen, wie die Abfallsammlung an Ihrem Wohnort organisiert ist, was Sie zu beachten haben (insbesondere die Abfalltrennung) und welche Kosten von Ihnen zu tragen sind, erhalten Sie daher bei Ihrer Gemeinde.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)

    Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Allgemeines zur Abfallwirtschaft

    Die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Österreich bildet das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG). Neben dem AWG stehen in allen neun Bundesländern Landesgesetze in Geltung, die jene abfallwirtschaftsrechtlichen Aspekte regeln, die sich in der Zuständigkeit der Landesgesetzgeber befinden. Dies betrifft vor allem die Festlegung der Müllgebühren und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organisation der Müllabfuhr.

    Neben den nationalen Bestimmungen gibt es eine Vielzahl von europarechtlichen Rechtsvorschriften, die teils unmittelbar in Österreich zu vollziehen sind (z.B. die Verordnung über die Verbringung von Abfällen) und teils in nationales Recht umzusetzen sind (z.B. die Abfallrahmenrichtlinie). Diese Regelungen schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine funktionierende Abfallwirtschaft in Österreich sicherzustellen.

    Die wichtigsten Inhalte des AWG betreffen die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Pflichten von Personen, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, sowie Vorgaben für Abfallbehandlungsanlagen.

    Eine Vielzahl abfallrechtlicher Verfahren kann über das EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) elektronisch abgewickelt werden.

    Die Vollziehung des AWG erfolgt durch die Landeshauptleute und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Ansprechpartner für abfallrechtliche Fragen sind daher vor allem die Ämter der Landesregierungen und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

    Die Sammlung von Siedlungsabfall wird durch die einzelnen Landesabfallwirtschaftsgesetze geregelt. Die Organisation der Sammlung von Siedlungsabfällen obliegt in der Regel den einzelnen Gemeinden oder Gemeindeverbänden. Nähere Informationen, wie die Abfallsammlung an Ihrem Wohnort organisiert ist, was Sie zu beachten haben (insbesondere die Abfalltrennung) und welche Kosten von Ihnen zu tragen sind, erhalten Sie daher bei Ihrer Gemeinde.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)

    Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie