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  • Therapien

    Allgemeine Informationen

    Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:

    • Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
    • Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
    • Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
    • Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)

    Tipp

    Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)

    Verfahrensablauf

    Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).

    Kosten

    Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Behinderung-Inklusion-Dokumentation (→ BIDOK)

    Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Therapien

    Allgemeine Informationen

    Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:

    • Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
    • Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
    • Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
    • Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)

    Tipp

    Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)

    Verfahrensablauf

    Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).

    Kosten

    Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Behinderung-Inklusion-Dokumentation (→ BIDOK)

    Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz