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  • Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben L

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Laakirchen

    Empfehlung

    Rasenmähen in Siedlungsgebieten

    zusätzlich:

    Sägearbeiten in Siedlungsgebieten

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Lambach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Lambrechten 

    keine Vorgaben 

     

     

    Lasberg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 16:30 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Laussa 

    keine Vorgaben 

     

     

    Lengau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Feiertag
      • ganztägig 

    Lenzing

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Gemeindegebiet

    verboten:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Leonding

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von motorbetriebenen Rasentrimmern, Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    Ausnahme: Die Verbote erstrecken sich nicht auf die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion und beziehen sich nicht auf Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes.
    Darüber hinaus gelten diese Verbote nicht in bestimmten Bereichen der Ortschaften Felling und Jetzing, der KG Holzheim und der KG Rufling (siehe Lärmschutzplan der Stadt Leonding).

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig



         

    Leopoldschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Lichtenau im Mühlkreis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Lichtenberg Empfehlung Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • abends
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Linz

    keine Vorgaben

       
    Lochen am See keine Vorgaben    

    Luftenberg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

    Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben L

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Laakirchen

    Empfehlung

    Rasenmähen in Siedlungsgebieten

    zusätzlich:

    Sägearbeiten in Siedlungsgebieten

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Lambach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Lambrechten 

    keine Vorgaben 

     

     

    Lasberg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 16:30 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Laussa 

    keine Vorgaben 

     

     

    Lengau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Feiertag
      • ganztägig 

    Lenzing

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Gemeindegebiet

    verboten:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Leonding

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von motorbetriebenen Rasentrimmern, Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    Ausnahme: Die Verbote erstrecken sich nicht auf die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion und beziehen sich nicht auf Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes.
    Darüber hinaus gelten diese Verbote nicht in bestimmten Bereichen der Ortschaften Felling und Jetzing, der KG Holzheim und der KG Rufling (siehe Lärmschutzplan der Stadt Leonding).

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig



         

    Leopoldschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Lichtenau im Mühlkreis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Lichtenberg Empfehlung Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • abends
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Linz

    keine Vorgaben

       
    Lochen am See keine Vorgaben    

    Luftenberg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

    Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

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