Mastergrade
Ein Mastergrad wird durch den Abschluss eines Masterstudiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF) bzw. Fachhochschul-Masterstudiengangs (→ BMBWF) erlangt.
Das Masterstudium ist ein vollwertiges Studium, dauert mindestens vier Semester, bedarf typischerweise 90 ECTS-Punkte bis 120 ECTS-Punkte (Minimum 60 ECTS-Punkte) und endet mit Sponsion. Die Zulassung zu einem Masterstudium ist nur mit einem gleichwertigen und facheinschlägigen Studium möglich.
Die genauen Bezeichnungen des Mastergrades (z.B. "Master of Science") werden von den Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen selbst festgelegt. Mastergrade werden dem Namen nachgestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.
Eine besondere Stellung innerhalb der Mastergrade bilden die Mastergrade in der Weiterbildung.
- Mastergrade an öffentlichen Universitäten sowie an privaten Universitäten
- Mastergrade an Fachhochschulen
- Mastergrade an Pädagogischen Hochschulen sowie an Theologischen Hochschulen
Weiterführende Links
- Österreichische öffentliche Universitäten (→ BMBWF)
- Privatuniversitäten (→ ÖPUK)
- Fachhochschul-Masterstudiengang (→ BMBWF)
- Auflistung aller akademischen Grade(→ BMBWF)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mastergrade
Ein Mastergrad wird durch den Abschluss eines Masterstudiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF) bzw. Fachhochschul-Masterstudiengangs (→ BMBWF) erlangt.
Das Masterstudium ist ein vollwertiges Studium, dauert mindestens vier Semester, bedarf typischerweise 90 ECTS-Punkte bis 120 ECTS-Punkte (Minimum 60 ECTS-Punkte) und endet mit Sponsion. Die Zulassung zu einem Masterstudium ist nur mit einem gleichwertigen und facheinschlägigen Studium möglich.
Die genauen Bezeichnungen des Mastergrades (z.B. "Master of Science") werden von den Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen selbst festgelegt. Mastergrade werden dem Namen nachgestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.
Eine besondere Stellung innerhalb der Mastergrade bilden die Mastergrade in der Weiterbildung.
- Mastergrade an öffentlichen Universitäten sowie an privaten Universitäten
- Mastergrade an Fachhochschulen
- Mastergrade an Pädagogischen Hochschulen sowie an Theologischen Hochschulen
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