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  • Rasenmähzeiten in Tirol

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von osterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Gaimberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Gallzein 

    keine Vorgaben 

     

     

    Götzens 

    Verordnung 

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere die Benützung von mit Motoren betriebenen Gartengeräten, sowie Kreis- und Motorsägen

    gilt nicht für:

    Kreis- und Motorsägen bei Hausbauten während der Wochentage 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Going am Wilden Kaiser

    keine Vorgaben 

       

    Gramais 

    keine Vorgaben 

     

     

    Grän 

    keine Vorgaben 

     

     

    Gries am Brenner 

    keine Vorgaben 

     

     

    Gries im Sellrain

    keine Vorgaben 

     

     

    Grinzens 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Tirol

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von osterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Gaimberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Gallzein 

    keine Vorgaben 

     

     

    Götzens 

    Verordnung 

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere die Benützung von mit Motoren betriebenen Gartengeräten, sowie Kreis- und Motorsägen

    gilt nicht für:

    Kreis- und Motorsägen bei Hausbauten während der Wochentage 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Going am Wilden Kaiser

    keine Vorgaben 

       

    Gramais 

    keine Vorgaben 

     

     

    Grän 

    keine Vorgaben 

     

     

    Gries am Brenner 

    keine Vorgaben 

     

     

    Gries im Sellrain

    keine Vorgaben 

     

     

    Grinzens 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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