Weiß- und Buntglas
Folgendes kann im Weißglascontainer entsorgt werden:
- ungefärbte Einwegflaschen und Konservengläser
- ungefärbte Wein-, Spirituosen-, Milch- und Limonadenflaschen
- ungefärbte Glasbehälter und Flakons
Folgendes kann im Buntglascontainer entsorgt werden:
- alle Flaschen und sonstigen Behälter aus buntem oder leicht eingefärbtem Glas
Achtung
Sämtliche Flaschenbestandteile, die nicht aus Glas bestehen (Schraubverschlüsse, Kapseln, Korken, Metallschleifen u.Ä.), müssen – sofern sie leicht zu entfernen sind – im Hausmüll oder im Metallcontainer entsorgt werden. Bestandteile des Verschlusses oder Ausgießhilfen, die nur mit Werkzeug zu entfernen sind, können auf der Flasche bleiben und mit dieser ins Altglas geworfen werden. Fensterglas, Trinkgläser, Spiegel, Glühbirnen u.Ä. müssen im Restmüll entsorgt werden.
Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sollte in Altglascontainer nur zwischen 7 und 20 Uhr eingeworfen werden.
Für die Entsorgung von Weiß- und Buntglas örtlich zuständig ist:
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Weiß- und Buntglas
Folgendes kann im Weißglascontainer entsorgt werden:
- ungefärbte Einwegflaschen und Konservengläser
- ungefärbte Wein-, Spirituosen-, Milch- und Limonadenflaschen
- ungefärbte Glasbehälter und Flakons
Folgendes kann im Buntglascontainer entsorgt werden:
- alle Flaschen und sonstigen Behälter aus buntem oder leicht eingefärbtem Glas
Achtung
Sämtliche Flaschenbestandteile, die nicht aus Glas bestehen (Schraubverschlüsse, Kapseln, Korken, Metallschleifen u.Ä.), müssen – sofern sie leicht zu entfernen sind – im Hausmüll oder im Metallcontainer entsorgt werden. Bestandteile des Verschlusses oder Ausgießhilfen, die nur mit Werkzeug zu entfernen sind, können auf der Flasche bleiben und mit dieser ins Altglas geworfen werden. Fensterglas, Trinkgläser, Spiegel, Glühbirnen u.Ä. müssen im Restmüll entsorgt werden.
Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sollte in Altglascontainer nur zwischen 7 und 20 Uhr eingeworfen werden.
Für die Entsorgung von Weiß- und Buntglas örtlich zuständig ist:
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie