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  • Allgemeines zum digitalen Nachlass

    Beim digitalen Nachlass handelt es sich insbesondere um die Benutzerkonten und persönlichen Daten, die nach dem Tod eines Menschen im Internet weiter bestehen. Dazu zählen z.B.:

    • Profile auf sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn etc.)
    • E-Mail-Konten
    • Konten bei Online-Diensten (PayPal, Spotify, Netflix etc.)
    • Blogs, Websites, Domainnamen
    • Online-Banking
    • Mediendienste (Spotify, Netflix, Online-Abos von Zeitungen etc.)
    • Fotodienste (Instagram, Flickr )
    • Videodienste (YouTube, Vine etc.)
    • Versandhandel (Amazon, eBay etc.)
    • Profile auf Partnervermittlungsbörsen
    • E-Government (FinanzOnline, ID Austria, Handy-Signatur/Bürgerkarte etc.)

    Auch Offline-Daten, die auf einem Gerät gespeichert sind (wie z.B. Fotos, Videos, Filme, Musik-Dateien, elektronische Dokumente etc.), gehören zum digitalen Nachlass.

    Die Erben treten nach der Einantwortung in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der/des Verstorbenen ein. Auch im Internet geschlossene Verträge der/des Verstorbenen gehen also auf die Erben über.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    §§ 546 bis 548 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Allgemeines zum digitalen Nachlass

    Beim digitalen Nachlass handelt es sich insbesondere um die Benutzerkonten und persönlichen Daten, die nach dem Tod eines Menschen im Internet weiter bestehen. Dazu zählen z.B.:

    • Profile auf sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn etc.)
    • E-Mail-Konten
    • Konten bei Online-Diensten (PayPal, Spotify, Netflix etc.)
    • Blogs, Websites, Domainnamen
    • Online-Banking
    • Mediendienste (Spotify, Netflix, Online-Abos von Zeitungen etc.)
    • Fotodienste (Instagram, Flickr )
    • Videodienste (YouTube, Vine etc.)
    • Versandhandel (Amazon, eBay etc.)
    • Profile auf Partnervermittlungsbörsen
    • E-Government (FinanzOnline, ID Austria, Handy-Signatur/Bürgerkarte etc.)

    Auch Offline-Daten, die auf einem Gerät gespeichert sind (wie z.B. Fotos, Videos, Filme, Musik-Dateien, elektronische Dokumente etc.), gehören zum digitalen Nachlass.

    Die Erben treten nach der Einantwortung in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der/des Verstorbenen ein. Auch im Internet geschlossene Verträge der/des Verstorbenen gehen also auf die Erben über.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    §§ 546 bis 548 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

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