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  • Islamische Trauung

    Allgemeine Informationen

    Die islamische Trauung erfolgt durch die Erklärung vor einer "theologisch bewanderten" und "moralisch gefestigten" Persönlichkeit und in der Anwesenheit von zumindest zwei Zeugen, die Ehe eingehen zu wollen. Muslimische Männer dürfen jüdische und christliche Frauen heiraten. Muslimische Frauen dürfen jedoch keine nicht-muslimischen Männer heiraten. Die islamische Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist nicht möglich. 

    Hinweis

    Eine in Österreich bloß kirchliche (konfessionelle) Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig.

    Zuständige Stelle

    Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich nimmt islamische Eheschließungen vor.

    Erforderliche Unterlagen

    • Gültige Pässe beider Ehepartner
    • Meldezettel beider Ehepartner
    • Geburtsurkunden beider Ehepartner
    • Bei bestehender Vorehe: Scheidungspapiere der Vorehe 

    Hinweis

    Vor der islamischen Eheschließung wird grundsätzlich auf dem Standesamt geheiratet.

    Weiterführende Links

    Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (→ IGGÖ)

    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Islamische Trauung

    Allgemeine Informationen

    Die islamische Trauung erfolgt durch die Erklärung vor einer "theologisch bewanderten" und "moralisch gefestigten" Persönlichkeit und in der Anwesenheit von zumindest zwei Zeugen, die Ehe eingehen zu wollen. Muslimische Männer dürfen jüdische und christliche Frauen heiraten. Muslimische Frauen dürfen jedoch keine nicht-muslimischen Männer heiraten. Die islamische Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist nicht möglich. 

    Hinweis

    Eine in Österreich bloß kirchliche (konfessionelle) Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig.

    Zuständige Stelle

    Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich nimmt islamische Eheschließungen vor.

    Erforderliche Unterlagen

    • Gültige Pässe beider Ehepartner
    • Meldezettel beider Ehepartner
    • Geburtsurkunden beider Ehepartner
    • Bei bestehender Vorehe: Scheidungspapiere der Vorehe 

    Hinweis

    Vor der islamischen Eheschließung wird grundsätzlich auf dem Standesamt geheiratet.

    Weiterführende Links

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    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

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