Zum Inhalt springen
  • Kleines und großes Pendlerpauschale

    Achtung

    Bitte beachten Sie, dass in den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 für die Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro geänderte Werte zu berücksichtigen sind. Diese finden Sie unten auf dieser Seite unter "Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023".

    Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:

    Entfernung

    Betrag/Monat

    bei mindestens 20 km bis 40 km

    58 Euro

    bei mehr als 40 km bis 60 km

    113 Euro

    bei mehr als 60 km

    168 Euro

    Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:

    Entfernung

    Betrag/Monat

    bei mindestens zwei km bis 20 km

    31 Euro

    bei mehr als 20 km bis 40 km

    123 Euro

    bei mehr als 40 km bis 60 km

    214 Euro

    bei mehr als 60 km

    306 Euro

    Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023

    Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 sind, abhängig davon, an wie vielen Tagen im Monat die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zurückgelegt wird, zusätzlich folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen:

    Wenn das kleine Pendlerpauschale zusteht:

    Entfernung mehr als 10 Tage/Monat 8 bis 10 Tage/Monat 4 bis 7 Tage/Monat
    bei mindestens 20 km bis 40 km 29 Euro/Monat 19,33 Euro/Monat 9,67 Euro/Monat
    bei mehr als 40 km bis 60 km 56,50 Euro/Monat 37,67 Euro/Monat 18,83 Euro/Monat
    bei mehr als 60 km 84 Euro/Monat 56 Euro/Monat 28 Euro/Monat

    Wenn das große Pendlerpauschale zusteht:

    Entfernung mehr als 10 Tage/Monat 8 bis 10 Tage/Monat 4 bis 7 Tage/Monat
    bei mindestens 2 km bis 20 km 15,50 Euro/Monat 10,33 Euro/Monat 5,17 Euro/Monat
    bei mehr als 20 km bis 40 km 61,50 Euro/Monat 41 Euro/Monat 20,50 Euro/Monat
    bei mehr als 40 km bis 60 km 107 Euro/Monat 71,33 Euro/Monat 35,67 Euro/Monat
    bei mehr als 60 km 153 Euro/Monat 102 Euro/Monat 51 Euro/Monat

    Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro in Höhe von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Auch der Pendlereuro ist wie das Pendlerpauschale entsprechend der Anzahl der Fahrten pro Monat anzupassen.

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kleines und großes Pendlerpauschale

    Achtung

    Bitte beachten Sie, dass in den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 für die Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro geänderte Werte zu berücksichtigen sind. Diese finden Sie unten auf dieser Seite unter "Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023".

    Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:

    Entfernung

    Betrag/Monat

    bei mindestens 20 km bis 40 km

    58 Euro

    bei mehr als 40 km bis 60 km

    113 Euro

    bei mehr als 60 km

    168 Euro

    Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:

    Entfernung

    Betrag/Monat

    bei mindestens zwei km bis 20 km

    31 Euro

    bei mehr als 20 km bis 40 km

    123 Euro

    bei mehr als 40 km bis 60 km

    214 Euro

    bei mehr als 60 km

    306 Euro

    Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023

    Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 sind, abhängig davon, an wie vielen Tagen im Monat die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zurückgelegt wird, zusätzlich folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen:

    Wenn das kleine Pendlerpauschale zusteht:

    Entfernung mehr als 10 Tage/Monat 8 bis 10 Tage/Monat 4 bis 7 Tage/Monat
    bei mindestens 20 km bis 40 km 29 Euro/Monat 19,33 Euro/Monat 9,67 Euro/Monat
    bei mehr als 40 km bis 60 km 56,50 Euro/Monat 37,67 Euro/Monat 18,83 Euro/Monat
    bei mehr als 60 km 84 Euro/Monat 56 Euro/Monat 28 Euro/Monat

    Wenn das große Pendlerpauschale zusteht:

    Entfernung mehr als 10 Tage/Monat 8 bis 10 Tage/Monat 4 bis 7 Tage/Monat
    bei mindestens 2 km bis 20 km 15,50 Euro/Monat 10,33 Euro/Monat 5,17 Euro/Monat
    bei mehr als 20 km bis 40 km 61,50 Euro/Monat 41 Euro/Monat 20,50 Euro/Monat
    bei mehr als 40 km bis 60 km 107 Euro/Monat 71,33 Euro/Monat 35,67 Euro/Monat
    bei mehr als 60 km 153 Euro/Monat 102 Euro/Monat 51 Euro/Monat

    Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro in Höhe von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Auch der Pendlereuro ist wie das Pendlerpauschale entsprechend der Anzahl der Fahrten pro Monat anzupassen.

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen